Der Kohlekompromiss macht die Umlagen komplexer, teurer, unsozialer - und hinderlicher im Strommarkt

Dem sogenannten ‚Kohlekompromiss‘  vom 1. Juli 2015 schlägt von außerhalb der beteiligten und begünstigten Kreise massive Kritik entgegen.  Bemerkenswert ist auch konzeptioneller Wandel in der Energiepolitik insofern, wie unerwünschte Aktivitäten adressiert werden, nämlich durch Entschädigung  und Belohnung für ihr Unterlassen und die Umlage der Ausgaben auf die Verbraucher,  ähnlich wie bei der Belohnung für erwünschter  Aktivitäten nach EEG.  Die weitere Erhöhung der Umlagen ist problematisch und außerdem kurzsichtig, da sie der Flexibilisierung der Strom-Märkte entgegensteht.
 

Die Kritik an der Einigung der Parteivorsizenden z.B. hier und hier  richtet sich auf die hohen Kosten des Gesamtpakets, die Belastung der Stromverbraucher einschließlich Mittelstand,  Zahlungen für nicht benötigte Reserveleistungen, auf dem vergleichsweise geringen und ungewissen Minderungseffekt für Treibhausgasemissionen und mehr.  Vor allem von der Grünen Opposition wurde seit Tagen davor gewarnt, dass die Spitzen der Koalitionsparteien sich von dem 'Klimaschutzbeitrag' genannten Vorschlag des BMWi abgewendet haben, dessen Kosten-Nutzen Verhältnis als effizienter eingeschätzt wird, und stattdessen diesen Kohlekompromiss angenommen haben, der auf einen Vorschlag der vom unvermeidlichen  Braunkohleausstieg betroffenen Unternehmen, Gewerkschaften und Landesregierungen mit SPD und CDU Politikern beruht.  Der federführende BMWi Minister und SPD Parteivorsitzende rühmt den Kompromiss dafür dass er den Weg für die Energiewende ebnet, da er weitere Streitfragen klärt, speziell die der Nord-Süd Stromübertragung,   und die Unternehmen in der Finanzierung der Kernkraftwerksstillegung in die Pflicht nimmt.

 

Von Kommentatoren wird auch das Prinzip der 'Entschädigung für unterlassenen Umweltfrevel' kritisiert,  das gar  als 'Schweigegeld'

für Gewerkschaften und  Nachwerfen von Geld zugespitzt wird. Dabei ist das Prinzip 'nur' eine Abwandlung eines in der Energiepolitik ueblichen Prinzips,  das insbesondere auch im EEG und im KWK-Gesetz zur Anwendung kommt.  Dass diese Politik jetzt auch für den Rückzug der Kohle angewendet wird,  beschleunigt  aber möglicherweise auch ihr Ende.

 

In der Energiepolitik ist es spätestens mit dem EEG üblich und erfolgreich, erwünschte Investitions- und Betriebs-Aktivitäten durch Vergütungszusagen finanziell anzureizen, und die Kosten über Umlagen dem Verbraucher aufzubürden.  So funktioniert auch die KWK-Förderung und einiges mehr.  Bei Anpassung dieser Politik achtet die Bundesregierung,  wie 2014 gesehen,  sehr sorgfältig darauf, dass die Regeln für die Investments nicht nachträglich geändert werden, um das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Rahmenbedingungen zu erhalten,  das  fundamental  für das Funktionieren der langfristig zugesagten Anreize ist.

 

Auf der anderen Seite werden in der Energiepolitik unerwünschte Investitionen in und Betreiben von Anlagen finanziell belastet, um Anreize für Umstellungen und Betriebsverzicht  zu setzen, mit dem Nebeneffekt von Einnahmen.   Herausragendes Beispiel ist das europäische Emission-Handels-System (ETS)  für Treibhausgase (THG) in Stromsektor und Industrie,  wobei Emissionsrechte in begrenzter Menge  zugeteilt oder  versteigert werden, die dann gehandelt werden können.  Auch die Politik der Besteuerung wird dazu eingesetzt wie z.B. im Fall die Kernbrennstoffsteuer.  Im Nachhinein betrachtet hat man die Begrenzung der Emissionsrechte nicht eng genug gezogen und  die Möglichkeit zum Erwerb weiterer Rechte (im System der flexiblen Instrumente der Klimapolitik  wie CDM) großzügig ausgelegt. Diesem hohen Angebot stand ein infolge der Wirtschaftskrise verminderter  Verbrauch und Nachfrage von Emissionsrechten gegenüber,  wodurch ein Überschuss an Emissionsrechten  im System ist. Die Preise dafür sind daher vor sehr niedrig und damit sind auch die Anreize gering sie nicht zu nutzen.  Damit und aus anderen Gründen (wie die Nicht-Verlängerung der Kernkraftwerkslaufzeiten)  wird voraussichtlich  2020 in Deutschland mehr THG emittiert als die  Bundesregierung zugesagt hat. Das ist aus der gleichen Logik nicht 'Schuld'  der  Stromerzeuger, die sich systemkonform verhalten haben  und sich auch zur Freude der UNFCCC eifrig am weltweiten Emissionsrechte-Erwerb  beteiligt haben.

 

Die vom BMWi geplante Maßnahme 'Klimaschutzabgabe' wäre  eine nachträgliche Verschärfung der Spielregeln speziell für Braunkohle-Kraftwerke gewesen  mit einem klaren Wertminderungseffekt in den Eigentumsrechten. Man mag darüber streiten, ob dies auch als  Vertrauensbruch gegenüber Investoren einzuordnen wäre, da es sich ja um sehr alte Anlagen  handelt, aber die Betreiber der Anlagen und der Braunkohle-Tagebaue  werden dies so darstellen, da sie in Ertüchtigung der Anlagen und Ausbau der Tagebaue investiert haben.

 

Wie dem rechtlich auch sei;  die Parteispitzen haben sich nunmehr politisch geeinigt, die für EEG und KWK typische Lösung auch bei der schrittweisen Stilllegung der alten Braunkohle-Blöcke einzusetzen. Hier wird zwar nicht die erwünschte Aktivität prämiert,  aber das Abstellen einer unerwünschte Aktivität entschädigt und alimentiert,  was in der Anreiz-Wirkung das gleiche ist. Die Mittel dafür werden auch hier durch eine Umlage auf die Strompreise bereitsgestellt. Das ist gegenueber der vorher favorisierten Loesung eine Verschiebung der Lasten von den Aktionaeren der Unternehmen zu den Stromverbrauchern.

 

Damit wird es künftig eine weitere  Umlagekategorie für die Strompreise geben, somit wird dieses Konstrukt  noch bunter und (besonders für Haushaltsabnehmer) teurer. Es wird enthalten:

  • Die EEG Umlage von derzeit 6,17  ct/kWh  mit unsicherer Tendenz. Die derzeit hohe Liquidität  in der Kasse könnte für eine Senkung genutzt werden; die  wieder wachsenden Befreiungen von Großunternehmen  mahnen zur Vorsicht, und die Schätzungen der zu zahlenden Vergütungen einerseits und der Erlös aus dem Verkauf an der Börse  liegen noch nicht vor. 
  • Die KWK Aufschlag  von derzeit 0,254 ct/kWwh  mit klar steigender Tendenz  wenn die Einigung vom 01.07. umgesetzt wird. Die Rede ist von 0,3 ct/kWh mehr.
  • Die Offshore Haftungsumlage ist  im Jahre 2015 negativ  - 0,051 ct/kwh, kann wieder positiv werden
  • Die Umlage für abschaltbare  Lasten beträgt 0,006 ct/kWh. 
  • Die $19 Strom NetzentgeltVerordnung von derzeit 0,227 ct/kWh  kann möglicherweise reduziert werden, wenn die vor kurzem bekanntgwordenen Vorschläge der Bundesnetzagentur dazu  umgesetzt werden.  
  • Die neue  Stilllegung-Umlage  von ca.  0,5 ct/kWh.

Diese Umlagen von in Summe insgesamt  über 7 ct/kWh mit steigender Tendenz kommen zu den Belastungen wegen Konzessionsabgaben (1,79 ct/kWh), Stromsteuer (2,05 ct/kWh  ) und Mehrwertsteuer (4,6 bis 4,7 ct/kWh) hinzu.  Ein Standard- Haushalt (lt BDEW mit 3500 kWh Jahresverbrauch)  kann sich also auf einen Strompreis von über 30 ct/kWh einstellen.  

 

Künftig, d.h. mittelfristig werden die Netzentgelte infolge der  Nord-Süd Trassen und der jetzt beschlossenen Erdkabelverlegung noch steigen.  Auch werden die Großhandelspreise infolge der Überführung  in die Reserve und schrittweise Stilllegung der Braunkohle-Blöcke und der Wirkung in der merit-order ein wenig ansteigen, da mehr Anlagen mit höheren kurzfristigen Grenzkosten eingesetzt werden.

 

Damit verschärft sich auch die Ungleichheit der sozialen Last.  Durch Befreiungen von Unternehmen und Ausscheiden von Eigenerzeugern  werden die erforderlichen Mittel auf weniger kWh umgelegt und also pro kWh steigen.  Haushalte mit wenig Kapital können dieser Belastung, diesem immer bunteren Strompreis- Konstrukt  kaum entgehen.  

 

Global kontraproduktiv unglücklich ist auch das Signal nach außen, das sagt, dass eine Energiewende sehr teuer ist, und nur eine ‚reiche‘ Volkswirtschaft sich das leisten kann. Die TAZ weist zu Recht darauf hin.

 

Entsatz kommt  von möglicherweise von unerwarteter Seite, nämlich aus dem Bestreben des BMWi selbst, die Strom-Märkte für die neue Situation fit zu machen.  Es wird immer  deutlicher, dass Umlagen und Abgaben der erforderlichen Flexibilisierung im Wege stehen.  Im BMWi-Grünbuch wurde das schon angedeutet.  Im Weissbuch, das gerade vorgestellt wurde, wird dem Thema schon relativ mehr Platz gegeben.  sollte darueber mehr Aufschluss geben.

 

Die Fragen zu unerwünschten Wirkung von Umlagen kamen  spätestens auf, als die Eigenerzeugung  mit Solarstrom auch für kleine Akteure wirtschaftlich interessant wurde.  Sie wurden erst einmal pragmatisch geregelt. So logisch es erscheint,  dass diejenigen, die künftig eine Solaranlage mit Speicher oder anderer Nutzung des Stroms wie ein Elektroauto installieren, nicht auch noch die Umlage bezahlen, da sie ja auch auf die EEG-Vergütung verzichten, so problematisch wird dies für die immer weniger verbleibenden Abnehmer, die dazu nicht in der Lage sind.


Hier kommen mehrere Konstruktionsmängel  zum Tragen, da man die Umlage als reines Finanzierungsinstrument konzipiert hat. Erstens wird die zu finanzierende Vergütung und damit die Umlage wird immer höher– neben anderen Ursachen -  umso mehr Subjekte die erwünschten Aktivitäten - oder die unerwünschten nicht - ergreifen, und nicht niedriger wie es z.B. bei einer  Kohlenstoff-Steuer wäre.  Je mehr Ausnahmen und je niedriger die Bemessungsgrundlage (Letztverbrauch in kWh), desto höher muss der Satz werden.  Zweitens hat man die Fehlanreize nicht bedacht.  


Wie soll man aber verfahren, wenn  künftig Verbraucher Strom z.B. in Überschuss-Situationen abnehmen sollen, um mehr zu verbrauchen, um zu einem anderen Zeitpunkt weniger abzunehmen oder wieder einzuspeisen, um die Flexibilität  des Systems zu unterstützen? Auf was soll dann welche Umlage gezahlt werden,  damit sie anregt und nicht behindert?


Im  Weißbuch wird eine speziell auf die Problematik gerichtete Maßnahme angekündigt, „Zielmodell für staatlich veranlasste Preisbestandteile und Netzentgelte entwickeln“  In der Begründung und Erläuterung  wird die Anreizproblematik dargelegt. Von einer Abschaffung der Umlage ist darin aber nicht die Rede. Bevor man weiter daran werkelt, noch komplexere Sonderregelungen und Ausnahmen zu basteln,  um die Umlage und andere  Abgaben und  Steuern zu retten, wäre es nicht rationaler, effizienter und gerechter, wie schon früher angeregt, auch hier,  diese unhandlichen und unsozialen Umlagen abzuschaffen und die Finanzierung  einem  Sonderfonds aus Flexibilitäts-fördernden Abgaben und Steuermitteln zu übertragen?

 

Übrigens gab es bereits 2007 einen Kohlekompromiss, damals allerdings die Steinkohle betreffend.  Damals wurden der endgültige Ausstieg aus der Steinkohle und das Auslaufen der Subventionen vereinbart. Anschließend wurde eine Stiftung eingerichtet, um die Abwicklung zu bewältigen und danach die Finanzierung der sogenannten Ewigkeitskosten zu gewährleisten.  Stiftungsvorstand Müller hat diese Lösung  auch schon für andere Auslaufmodelle  vorgeschlagen,  allerdings für die Kernenergie.

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